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Fahrrad Versicherung

Fahrradversicherung fürs E-Bike: Wichtige Merkmale + Infos

 

Ammerländer Versicherung

Inhalt

Fahrradversicherung fürs E-Bike - lohnt sich das?
Reicht die Hausratversicherung aus?
E-Bike versichern über Hausratversicherung - die Vorteile
E-Bike versichern über Hausratversicherung - die Nachteile
Warum sollte eine E-Bike-Versicherung abgeschlossen werden?
Welche Vorteile bietet eine E-Bike-Vollkasko-Versicherung?
Welche Leistungen können mit der E-Bike-Versicherung abgedeckt werden?
Jetzt Vollkaskoversicherung berechnen und beantragen

Fahrradunfall

 

Fahrradversicherung fürs E-Bike - lohnt sich das?

E-Bikes und Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Seit Jahren steigt der Absatz der Fahrräder mit Elektro-Zusatzantrieb stetig an. Geschäftsleute und ältere Menschen schätzen den Fahrkomfort, denn E-Bikes bringen Radfahrer ohne großartige Anstrengung schnell ans Ziel. Natürlich ist die Anschaffung eines E-Bikes deutlich teurer als die eines herkömmlichen Fahrrads. Das ist auch der Grund, warum viele E-Bike-Nutzer über den Abschluss einer speziellen Versicherung nachdenken. 

 

Reicht die Hausratversicherung aus?

Die Absicherung von E-Bikes ist in vielen Hausratversicherungen enthalten. Allerdings können die tatsächlichen Leistungen sehr unterschiedlich ausfallen. Bei den meisten Hausratversicherungen bezieht sich beispielsweise der Diebstahlschutz nur auf E-Bikes, die eingeschlossen wurden und nicht auf Räder, die unterwegs entwendet wurden. Zudem ist der Versicherungsumfang üblicherweise auf einen Bruchteil der Versicherungssumme beschränkt. In der Praxis erhält der E-Bike-Besitzer also nicht einmal die Anschaffungskosten des Bikes heraus. Wer sich ein E-Bike anschafft, sollte daher im Vorfeld prüfen, inwieweit die Leistungen der Hausratversicherung in Bezug auf E-Bikes ausreicht. In manchen Fällen ist es absolut ratsam eine separate E-Bike-Versicherung abzuschließen. 

 

E-Bike versichern über Hausratversicherung - die Vorteile

  • Geringe Aufschläge auf den normalen Hausrattarif

  • Bestehende Police kann einfach erweitert werden

 

E-Bike versichern über Hausratversicherung - die Nachteile

  • Nur für E-Bikes der unteren Preiskategorie geeignet

  • Häufig keine Absicherung gegen Vandalismus

  • Diebstahlschutz in der Regel nur für den Versicherungsort

  • eingeschränkter Leistungsumfang

 

Warum sollte eine E-Bike-Versicherung abgeschlossen werden?

Jährlich werden rund 550.000 E-Bikes verkauft und die Zahlen steigen stetig. Die große Nachfrage zieht aber auch einen erhöhten Sicherheitsbedarf nach sich. Schließlich werden in Deutschland enorm viele Diebstahlfälle angezeigt, bei denen es neben herkömmlichen Fahrrädern nun auch um E-Bikes geht.

Wer ein teures E-Bike oder Pedelec, welches locker zwischen 2.000 und 8.000 Euro kosten kann, sein Eigen nennt, der ist natürlich an einer Absicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung interessiert. Vor hohen Schäden schützt E-Bike-Besitzer nur eine spezielle E-Bike-Vollkasko-Versicherung, die sowohl die Folgen einer Beschädigung als auch den Diebstahl des Bikes abdeckt.

In der Regel wird die E-Bike-Versicherung als eigene Police geführt, die gegenüber einer normalen Fahrradversicherung einige Extras beinhaltet. So liegt die Deckungssumme einer E-Bike-Vollkasko-Versicherung deutlich höher, da E-Bikes nun einmal sehr viel teurer sind als ein normales Fahrrad. Zusätzlich werden im Rahmen einer E-Bike-Versicherung meist auch konkrete Schäden am Antrieb oder Motor sowie Sachschäden abgedeckt. Da ein herkömmliches Fahrrad keinen Motor besitzt, ist dieser Schutz in einer Fahrradversicherung natürlich nicht enthalten.

 

Welche Vorteile bietet eine E-Bike-Vollkasko-Versicherung?

  • Wenn das E-Bike gestohlen wurde, greift die Versicherung
  • Die Versicherung deckt auch Vandalismusschäden ab
  • Eine Absicherung ist auch bei wertvollen E-Bikes möglich
  • Es ist möglich, die Versicherung individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen
  • Es besteht rund um die Uhr Versicherungsschutz, da eine E-Bike-Vollkasko-Versicherung im Normalfall nicht über eine Nachtklausel verfügt

Der einzige „Nachteil“, der sich bei einer E-Bike-Versicherung zeigt, ist, dass die Versicherung im Normalfall innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung des E-Bikes abgeschlossen werden muss.

 

Welche Leistungen können mit der E-Bike-Versicherung abgedeckt werden?

Vom Diebstahl bis zu Eigenverschulden kann bei bestimmten Tarifkonstellationen alles eingeschlossen werden, was der E-Bike-Besitzer sich als Absicherung wünscht. Je nach Police und Tarif lassen sich separate E-Bike-Versicherungen also sehr individuell gestalten. Die übliche Grundabsicherung sichert das E-Bike gegen Diebstahl. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob sich das E-Bike auf dem eigenen Grundstück oder in den Wohnräumen befindet oder öffentlich abgestellt wurde. Auch Teildiebstähle können je nach Police abgedeckt sein.

Bei einigen Sachschäden nach Stürzen, bei Elektroschäden oder bei Akku-Defekten kann die Police ebenfalls greifen. Je nach Tarif werden auch Sachschäden, die durch Konstruktionsfehler verursacht wurden, berücksichtigt. Wenn eine E-Bike-Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wird, so werden in der Regel sowohl Schäden, die durch Fremdverschulden entstanden sind, als auch Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind, abgedeckt. Ob Schäden durch Pannen, Unfälle oder Stürze übernommen werden, hängt natürlich vom Deckungsumfang der jeweiligen E-Bike Versicherung ab. Der Schadensersatz kann dann entweder durch die Kostenübernahme gemäß Reparaturrechnung oder durch eine Ersatzleistung für den Neukauf erfolgen.

Leistungsvergleich

 

Fahrraddiebstahlklausel
(allgemein in einer Hausratpolice)

Pedelec / E-Bike
Classic

Pedelec / E-Bike
Exclusiv

Diebstahl des Fahrrades

Brand

Teilediebstahl
(auch Akku)

Vandalismus

Reparaturkosten

Unfallschäden
(Auch mit einem Transportmittel)

Fall- oder Sturzschäden

Fahrradzubehör
(z. B. Anhänger, Kindersitz)

Fahrradgepäck
(z. B. Kleidung, Campingausrüstung)

Freie Händlerwahl

Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch

Feuchtigkeitsschäden
an Akku, Motor und Steuerungsgeräten

Elektronikschäden
an Akku, Motor und Steuerungsgeräten

Verschleiß (nicht an Reifen und Bremsen)
bis Fahrradalter 3 Jahre

Bedienungsfehler

Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten

ROLAND Schutzbrief

 

Für den Versicherungsschutz gelten die jeweiligen Bedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer PDF:  Leistungsvergleich & Beiträge

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Grafik: Photographee.eu/Shutterstock

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